In einem Hotel gibt es zahlreiche Utensilien, welche doch einfach so mitgenommen werden können? Dies ist zumindest die Annahme vieler Reisenden. Es geht um angebrochene Fläschchen von Bodylotion, Duschgel und Shampoo oder aber auch um Bademäntel und Kugelschreiber.

Die meisten Reisenden sehen hierin kein Unrechtsbewusstsein, denn weshalb möchte denn ein Hotel unbedingt die angefangenen Fläschchen behalten oder der Werbe-Kugelschreiber ist doch explizit da, um eben Werbung zu machen?

Was eigentlich logisch und nachvollziehbar klingt, muss es aber längst nicht sein. Im rechtlichen Sinne gibt es nämlich einige Gesetzgebungen, welche genau jenes verbieten. Genauso könnten es aber auch die AGB des Hotels sein, welche dies untersagen – die liest jedoch kaum jemand.

Welche Grenzen gibt es?

Housekeeping legt Handtücher auf ein Hotelbett

Weshalb ist es so, dass sich bei einem Schuhlöffel das Gewissen meldet, jedoch aber Kugelschreiber und Duschgel ohne Bedenken mitgenommen werden? Erklären kann sich dies niemand, allerdings zeigen die Zahlen, dass circa 75 bis 80 Prozent des Schwundes in einem Hotel entsprechend unter die Kategorie „Souvenir“ fallen. Jeder dritte Gast hat bereits in der Vergangenheit zumindest einmal Duschgel oder vergleichbares mitgenommen.

Dagegen gibt es aber auch Dinge, die vielleicht sogar mitgenommen werden sollen. Es gibt tatsächlich Hotels oder Airbnbs, welche den klassischen Werbeartikel Kugelschreiber auslegen, damit dieser mitgenommen wird, sodass sich der Name der Unterkunft im Wohnort des Reisenden verbreitet. Es soll sozusagen eine Erinnerung daran sein, sodass der Name nicht entfällt.

Wie sieht die Rechtslage aus?

In der Vergangenheit gab es schon die kuriosesten Fälle, so zum Beispiel wurde auch schon versucht, die Matratze zu entwenden oder diverse andere Gegenstände. Das ist derart ungewöhnlich, dass es das Hotelpersonal teilweise gar nicht versteht. In TV-Experimenten wurden genau solche Situationen getestet. Das Personal schritt erst ein, als das gesamte Apartment längst ausgeräumt war.

Selten ist es aber nicht, dass eben auch Bilder, Glühbirnen oder Zierkissen mitgenommen werden. Das passiert sowohl in einfachen Hotels als auch in den exklusivsten Luxushotels. Es wird demnach nicht aus der Armut heraus entwendet. Die Rechtslage ist nicht nur in diesen Fällen eindeutig.

Rechtlich gesehen darf nichts mitgenommen werden, selbst wenn zwei Drittel des Shampoos aufgebraucht worden sind, berechtigt dies nicht zum Mitnehmen des Fläschchens. Ebenfalls sind Dinge wie Bademantel oder Badeschlappen nur für die Dauer des Aufenthalts ausgelegt – mitgenommen darf es dann auch nach dieser Zeit entsprechend nicht.

Die Rechtslage ist in der Hinsicht eindeutig, weil „Diebstahl eben Diebstahl“ ist. Es spielt keine Rolle, ob das Utensil oder der Gegenstand ein Cent wert ist oder mehrere hundert Euro. In der Theorie darf der Hotelinhaber also dagegen vorgehen.

Praxis sieht ganz anders aus

In der Praxis ist es allerdings so, dass der Hotelinhaber kaum gegen einen Gast vorgehen wird. Der Gast könnte den Diebstahl auch zur „Entwendung“ herunterstufen, dies bedeutet im juristischen Sinne, dass ein Gegenstand von niedrigem Wert zur „Stillung eines unmittelbaren Gelüstes“ angeeignet wird.

Gegen Kleinigkeiten vorzugehen macht es allen schwierig, sowohl dem Hotelgast als auch den Inhaber oder dem Personal. Daher sieht die gelebte Praxis gänzlich anders aus. Das Hotel überlässt gerne Utensilien wie Kugelschreiber oder andere Werbeträger, hierbei unkompliziert an der Rezeption nachfragen.

Bildquellen

  • Housekeeping: © triocean - stock.adobe.com
  • Hotelzimmer mit Amenities: © boyloso - stock.adobe.com