Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Anzeigen und sonstige Werbemittel in Online-Medien des Varta-Führers

§ 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

(1) Online-Werbeauftrag ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer, auch zeitlich aufeinanderfolgender, Anzeigen oder sonstiger Werbemittel (nachfolgend jeweils „Werbemittel“) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend „Auftraggeber“) auf der Homepage „https://www.varta-guide.de“ (nachfolgend „Online-Medium“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Online-Werbeaufträge. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen; diese werden auch nicht dadurch anerkannt, dass die VARTA-Führer GmbH diesen nicht widerspricht oder ihre Leistung widerspruchslos erbringt. Diese AGB gelten nur im kaufmännischen Verkehr. Soweit für bestimmte Werbeaufträge gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen der VARTA-Führer GmbH gelten, finden diese AGB keine Anwendung, sondern nur die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss, Abwicklungsfrist

(1) Die Erteilung eines Online-Werbeauftrages durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich. Der Online-Werbeauftrag, unabhängig von dessen Übermittlungsform, ist nur wirksam, wenn er durch die VARTA-Führer GmbH schriftlich oder per E-Mail bestätigt und dadurch angenommen wird.

(2) Findet eine Vermittlung eines Auftraggebers durch eine Werbeagentur oder sonstige Werbemittler (nachfolgend jeweils „Werbevermittler“) statt, muss der Auftraggeber unter Angabe einer gültigen Anschrift namentlich benannt werden. Die VARTA-Führer GmbH ist berechtigt, einen gültigen Mandatsnachweis zwischen Auftraggeber und Werbevermittler zu verlangen. Im Zweifel kommt der Online-Werbeauftrag mit dem Werbevermittler zustande.

§ 3 Ablehnungsbefugnis, Werbekennzeichnung

(1) Sämtliche Angebote der VARTA-Führer GmbH sind unverbindlich. Der VARTA-Führer GmbH steht die Annahme oder die Ablehnung eines Online-Werbeauftrages des Auftraggebers frei.

(2) Die VARTA-Führer GmbH behält sich darüber hinaus insbesondere vor, Online-Werbeaufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Online-Werbeauftrages abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, Rechte oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für die VARTA-Führer GmbH wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Werbemittel, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Online-Mediums erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

(3) Die VARTA-Führer GmbH wird die Ablehnung oder Sperrung eines Online-Werbeauftrages sowie einzelner Abrufe dem Auftraggeber mitteilen.

(4) Im Falle der Sperrung eines Online-Werbeauftrages sowie einzelner Abrufe ist der Auftraggeber berechtigt, der VARTA-Führer GmbH eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels, insbesondere eine Änderung dessen Motivs oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, innerhalb der von der VARTA-Führer GmbH festgesetzten Fristen zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Kann der Auftraggeber die geänderte Version nicht rechtzeitig übermitteln, behält die VARTA-Führer GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten.

(5) Werbung und sonstige Reklame ist vom Auftraggeber als Werbung deutlich kenntlich zu machen. Unterbleibt ein solches Kenntlichmachen durch den Auftraggeber, wird die VARTA-Führer GmbH die entsprechende Kenntlichmachung vornehmen; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§ 4 Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbemittels verantwortlich. Die VARTA-Führer GmbH ist nicht verpflichtet, das Werbemittel auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.

(2) Der Auftraggeber stellt die VARTA-Führer GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechts) entstehen können, es sei denn, der Auftraggeber hat die Verletzung nicht zu vertreten. Ferner stellt der Auftraggeber die VARTA-Führer GmbH von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber wird die VARTA-Führer GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten unterstützen.

(3) Der Auftraggeber überträgt der VARTA-Führer GmbH sämtliche für die Ausführung und Nutzung der Werbemittel in dem Online-Medium erforderlichen urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, öffentlichen Wiedergabe, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Online-Werbeauftrages notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Medienformen. Der Auftraggeber überträgt der VARTA-Führer GmbH darüber hinaus auch sämtliche vorgenannten Rechte zur Veröffentlichung der Werbemittel in mit dem Online-Medium vergleichbaren Plattformen der VARTA-Führer GmbH sowie in Social-Media-Kanälen wie Facebook, Instagram, Pinterest etc..

§ 5 Preise, Nachlasserstattung

(1) Für den Online-Werbeauftrag gelten die zum Zeitpunkt seines Abschlusses gültigen Preislisten. Der Preis bezieht sich auf die Veröffentlichung des Werbemittels bei Anlieferung einer fertig gestalteten und druckfähigen digitalen Anzeigenvorlage gemäß der von der VARTA-Führer GmbH gelieferten Werbemittel-Unterlagenanforderung. Kosten für die Anfertigung von Werbemittel-Unterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Werbemittel-Unterlagen trägt der Auftraggeber.

(2) Werbevermittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Auftraggebern an die Preislisten der VARTA-Führer GmbH zu halten. Eine von der VARTA-Führer GmbH gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Werbevermittler diesen Umstand gegenüber den Auftraggebern offenzulegen haben.

§ 6 Abrechnung, Zahlungsverzug

(1) Die Rechnungsstellung in Euro erfolgt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, nach  Ablauf des kostenlosen Probemonats.

(2) Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

(3) Zahlungen sind zu leisten an: Empfänger: VARTA-Führer GmbH Kontonummer: 232 696 004 Bankleitzahl: 600 901 00 (Volksbank Stuttgart) IBAN: DE 54 6009 0100 0232 6960 04

(4) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die VARTA-Führer GmbH die Veröffentlichung des Werbemittels von der Vorauszahlung des dafür geltenden Preises abhängig zu machen. Dies gilt auch während der Laufzeit eines Online-Werbeauftrages, der die Veröffentlichung mehrerer, auch zeitlich aufeinanderfolgender, Werbemittel zum Gegenstand hat, so dass die VARTA-Führer GmbH auch nach Veröffentlichung des ersten Werbemittels die Veröffentlichung weiterer Werbemittel von der Vorauszahlung des dafür geltenden Preises und dem unverzüglichen Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen kann.

(5) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Auftraggeber nur ausgeübt werden, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug werden die angefallenen Einziehungskosten sowie gesetzliche Verzugszinsen berechnet oder, sollten diese darüber liegen, bankübliche Kreditzinsen. Erklärt sich die VARTA-Führer GmbH zu einer Stundung bereit, werden mindestens bankübliche Zinsen und angefallene Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Die VARTA-Führer GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Online-Werbeauftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Veröffentlichung Vorauszahlung verlangen.

§ 7 Haftung

Die VARTA-Führer GmbH haftet, unabhängig vom Rechtsgrund, nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine dem Grunde nach bestehende Haftung ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Gleiches gilt für eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vertragstypische, vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Online-Werbeauftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

§ 8 Widerrufsbelehrung, Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Auftraggeber hat das Recht ohne Angabe von Gründen, innerhalb 14 Tagen, den Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z.B. per E-Mail, Fax, Brief etc.) mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss erfolgen. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird die VARTA-Führer GmbH unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gilt für Verträge eine erstmalige Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich Laufzeit der Anzeige um ein weiteres Jahr. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen (z.B. per E-Mail, Fax, Brief etc.).

§ 9 Erscheinen der Anzeige, Positionierung, Produktveränderungen

(1) Die VARTA-Führer GmbH ist berechtigt, das Online-Medium, sowie dessen Gestaltung zu ändern. Ist die Abweichung unerheblich, wird der Online-Werbeauftrag nicht berührt. Bei wesentlichen Abweichungen ist der Auftraggeber berechtigt, seinen Online-Werbeauftrag zu stornieren. Der Auftraggeber hat für diesen Fall keine Ansprüche, insbesondere auch keinen Aufwendungsersatzanspruch.

(2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung seines Online-Werbeauftrages, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart.

(3) Die VARTA-Führer GmbH ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

(4) Die VARTA-Führer GmbH wird das Werbemittel für einen Zeitraum von 12 Monaten ab erstmaliger Veröffentlichung auf dem Online-Medium schalten, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart.

§ 10 Werbemittel-Unterlagen

(1) Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigenvorlagen und die einwandfreie Beschaffenheit der sonstigen Werbemittel-Unterlagen oder anderer Werbemittel gemäß den Vorgaben der VARTA-Führer GmbH ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Zur Abstimmung von digital gelieferten Unterlagen benötigt die VARTA-Führer GmbH einen farbverbindlichen Ausdruck (nachfolgend „Proof“). Wird vom Auftraggeber kein Proof angeliefert, sind spätere Farbreklamationen ausgeschlossen.

(3) Die Übersendung von mehr als zwei Proofs, die nicht termingerechte Lieferung der Werbemittel-Unterlagen und/oder der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Wiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Qualität haben und schließen spätere Reklamationen des Auftraggebers, die darauf zurückzuführen sind, aus. Die VARTA-Führer GmbH behält sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vor. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel-Unterlagen kann die VARTA-Führer GmbH unverzüglichen Ersatz anfordern.

(4) Eine Abnahme der Veröffentlichung durch den Auftraggeber findet nicht statt. Vor Veröffentlichung kann die VARTA-Führer GmbH dem Auftraggeber einen Link übermitteln, unter dessen Zieladresse das Werbemittel zur Überprüfung und etwaiger Berichtigung aufgerufen werden kann. Die Übersendung des Links steht im Ermessen der VARTA-Führer GmbH. Die VARTA-Führer GmbH übernimmt keine Haftung für den Zugang des Links beim Auftraggeber. Der Auftraggeber kann innerhalb der von der VARTA-Führer GmbH mitgeteilten Frist unter der Zieladresse des Links selbst Korrekturen an dem Werbemittel vornehmen oder Korrekturen der VARTA-Führer GmbH mitteilen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturen und der selbst vorgenommenen Korrekturen. Sendet der Auftraggeber Korrekturen nicht bis zum Fristablauf zurück (Zugang bei der VARTA-Führer GmbH) oder nimmt er bis zum Fristablauf die Korrekturen nicht selbst vor, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.

(5) Die VARTA-Führer GmbH wird die Werbemittel-Unterlagen für drei Monate nach erstmaliger Verbreitung der Anzeige aufbewahren.

(6) Angaben der VARTA-Führer GmbH zum Erscheinungstermin der Veröffentlichung sind unverbindlich.

§ 11 Gewährleistung der VARTA-Führer GmbH

(1) Die VARTA-Führer GmbH gewährleistet die für das Online-Medium übliche Qualität im Rahmen der durch die Werbemittel-Unterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringe Farb- und Tonwertabweichungen von den Werbemittel-Unterlagen sind durch das Veröffentlichungsverfahren bedingt und stellen keinen Mangel dar. Ein bestimmter Inhalt des Online-Mediums wird im Rahmen des Online-Werbeauftrages nicht geschuldet. Mängel des Inhalts des Online-Mediums stellen daher keinen Mangel des Online-Werbeauftrages dar.

(2) Die VARTA-Führer GmbH bemüht sich, den Zugang zu dem Online-Medium 24 Stunden pro Tag für die Laufzeit des Online-Werbeauftrages zu ermöglichen. Die VARTA-Führer GmbH behält sich jedoch das Recht vor, das Online-Medium und den Service oder Teile des Services zeitweilig zu unterbrechen, beispielsweise um notwendige Wartungsarbeiten am System durchzuführen.

(3) Ist das veröffentlichte Werbemittel ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig veröffentlicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Nachbesserung des Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Die VARTA-Führer GmbH hat das Recht, eine Nachbesserung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für die VARTA-Führer GmbH nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt die VARTA-Führer GmbH eine ihr zur Nachbesserung gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Stornierung des Online-Werbeauftrages. Bei unwesentlichen Mängeln des Werbemittels ist die Stornierung des Online-Werbeauftrages ausgeschlossen. Eine Gewährleistung der VARTA-Führer GmbH entfällt, wenn und soweit der Mangel der Veröffentlichung auf einem Mangel der vom Auftraggeber gelieferten Auftragsvorlagen beruht. Der Auftraggeber unterliegt den handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.

(4) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(5) Die VARTA-Führer GmbH wird im Fall höherer Gewalt (z. B. rechtmäßige und/oder von der VARTA-Führer GmbH unverschuldete Arbeitskämpfe, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeine Rohstoff- oder Energieverknappung, Betriebsstörungen und dergleichen) von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei. Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht.

(6) Bei telefonisch aufgegebenen Aufträgen, Änderungen oder Konkretisierungen haftet die VARTA-Führer GmbH nicht für Übermittlungsfehler des Auftraggebers.

§ 12 Sonstiges

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine solche wirksame oder durchsetzbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Nachträgliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(4) Erfüllungsort für die Zahlung und die Veröffentlichung des Werbemittels ist Stuttgart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.

§ 13 Datenschutz

Der Online-Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

VARTA-Führer GmbH | Marco-Polo-Straße 1 | 73760 Ostfildern | Telefon 0711/4502182 | Fax 0711/4502185 | varta-media@mairdumont.com

Registergericht Stuttgart | HRB 213286 | Geschäftsführer Markus Schneider | Steuer Nr. 99029 / 03944 | Ust.-IdNr. DE 811153076